1. Vertragsinhalt
2. Vergütung
2.1 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die Franziska Theresia Personalshopping für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nichtausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2.2 Kosten für Reisen vom und zum Sitz der Hauptverwaltung des Auftraggebers,die im Rahmen der Betreuungspflicht der Franziska Theresia Personalshopping notwendig werden, gehenzu Lasten der Franziska Theresia Personalshopping. Kosten für Reisen, die über die allgemeine Beratungsaufgabe hinausgehen, werden nur nach vorheriger Genehmigung durch den Auftraggeber und nur in der abgesprochenen Höhe der Franziska Theresia Personalshopping erstattet.
2.3 Bei Änderung der Stornierung ordnungsgemäß erteilter Aufträge hat der Auftraggeber Franziska Theresia Personalshopping den durch die Änderung entstehenden Mehraufwand bzw. den bis zum Zeitpunkt der Stornierung geleisteten Aufwand auf Grundlage der vertraglich festgelegten Vergütungen zu vergüten.
3. Fälligkeit der Vergütung
3.1 Die Vergütung ist nach Abschluß des Auftrages fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme eines Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Franziska Theresia Personalshopping hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
3.2 Bei Zahlungsverzug kann Franziska Theresia Personalshopping Verzugszinsen i.H.v. 4% über dem jeweiligen Basiszins der EZB verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
4. Erwerb von Rechten
4.1 Franziska Theresia Personalshopping überträgt dem Auftraggeber alle übertragbaren urheberrechtlichen und sonstigen Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der unter diesem Vertrag gewährten Leistungen der Franziska Theresia Personalshopping, einschließlich aller denkbaren Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen. Diese Übertragung ist zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder Weise unbeschränkt.
4.2 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Franziska Theresia Personalshopping weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Franziska Theresia Personalshopping, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
4.3 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
4.4 Die vorstehende Rechtsübertragung ist mit der vertraglich vereinbarten Vergütung an Franziska Theresia Personalshopping abgegolten.
4.5 Vom Auftraggeber gemachte Vorschläge oder sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
5. Rechtschutz
5.1 Unbeschadet der vorstehenden Bestimmung wird das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung allein vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, daß die Werbemaßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Franziska Theresia Personalshopping wird dem Auftraggeber ihre Ansicht über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der entworfenen Werbung mitteilen und den Auftraggeber auf das nach Ansicht der Franziska Theresia Personalshopping gegebene Risiko eines Wettbewerbsverstoßes hinweisen. Genehmigt der Auftraggeber die Werbung trotz der vorgetragenen Bedenken, so haftet Franziska Theresia Personalshopping nicht für die Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Bestimmung.
5.2 In keinem Fall haftet Franziska Theresia Personalshopping wegen der in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Franziska Theresia Personalshopping haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutzund Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw.
5.3 Franziska Theresia Personalshopping haftet für entstandene Schäden an ihr überlassener Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
5.4 Franziska Theresia Personalshopping verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
5.5 Sofern Franziska Theresia Personalshopping notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Franziska Theresia Personalshopping. Franziska Theresia Personalshopping haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und für grobe Fahrlässigkeit
2. Vergütung
2.1 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die Franziska Theresia Personalshopping für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nichtausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2.2 Kosten für Reisen vom und zum Sitz der Hauptverwaltung des Auftraggebers,die im Rahmen der Betreuungspflicht der Franziska Theresia Personalshopping notwendig werden, gehenzu Lasten der Franziska Theresia Personalshopping. Kosten für Reisen, die über die allgemeine Beratungsaufgabe hinausgehen, werden nur nach vorheriger Genehmigung durch den Auftraggeber und nur in der abgesprochenen Höhe der Franziska Theresia Personalshopping erstattet.
2.3 Bei Änderung der Stornierung ordnungsgemäß erteilter Aufträge hat der Auftraggeber Franziska Theresia Personalshopping den durch die Änderung entstehenden Mehraufwand bzw. den bis zum Zeitpunkt der Stornierung geleisteten Aufwand auf Grundlage der vertraglich festgelegten Vergütungen zu vergüten.
3. Fälligkeit der Vergütung
3.1 Die Vergütung ist nach Abschluß des Auftrages fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme eines Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Franziska Theresia Personalshopping hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
3.2 Bei Zahlungsverzug kann Franziska Theresia Personalshopping Verzugszinsen i.H.v. 4% über dem jeweiligen Basiszins der EZB verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
4. Erwerb von Rechten
4.1 Franziska Theresia Personalshopping überträgt dem Auftraggeber alle übertragbaren urheberrechtlichen und sonstigen Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der unter diesem Vertrag gewährten Leistungen der Franziska Theresia Personalshopping, einschließlich aller denkbaren Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen. Diese Übertragung ist zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder Weise unbeschränkt.
4.2 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Franziska Theresia Personalshopping weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Franziska Theresia Personalshopping, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
4.3 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
4.4 Die vorstehende Rechtsübertragung ist mit der vertraglich vereinbarten Vergütung an Franziska Theresia Personalshopping abgegolten.
4.5 Vom Auftraggeber gemachte Vorschläge oder sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
5. Rechtschutz
5.1 Unbeschadet der vorstehenden Bestimmung wird das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung allein vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, daß die Werbemaßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Franziska Theresia Personalshopping wird dem Auftraggeber ihre Ansicht über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der entworfenen Werbung mitteilen und den Auftraggeber auf das nach Ansicht der Franziska Theresia Personalshopping gegebene Risiko eines Wettbewerbsverstoßes hinweisen. Genehmigt der Auftraggeber die Werbung trotz der vorgetragenen Bedenken, so haftet Franziska Theresia Personalshopping nicht für die Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Bestimmung.
5.2 In keinem Fall haftet Franziska Theresia Personalshopping wegen der in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Franziska Theresia Personalshopping haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutzund Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw.
5.3 Franziska Theresia Personalshopping haftet für entstandene Schäden an ihr überlassener Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
5.4 Franziska Theresia Personalshopping verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
5.5 Sofern Franziska Theresia Personalshopping notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Franziska Theresia Personalshopping. Franziska Theresia Personalshopping haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und für grobe Fahrlässigkeit